Aktuelles

Neue Tierschutzverordnung

Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Die neue Verordnung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.

 

Hier die neuen und aktuellen Bestimmungen:

Nachdem das Parlament im September gegen den Erhalt des SKN-Obligatoriums entschieden hat, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Abschaffung definitiv beschlossen. Für diese Umsetzung musste die Tierschutzverordnung angepasst werden.

 

Folglich gibt es ab 1.1.2017 kein SKN-Obligatorium mehr!

 

Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde:

Von der Ausbildungspflicht im Kanton Zürich sind alle grossen und massigen Hunde (Hunde der Rassetypenliste I) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassen- und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm. Welche Hunde genau zur Rassetypenliste I gehören, ist auf der Hompeage des Veterinäramtes einzusehen (www.veta.zh.ch > Hunde).

 

Die Hundeausbildung umfasst eine Welpenförderung, einen Junghundekurs und unter gewissen Umständen einen Erziehungskurs. Die Kurse müssen mit jedem grossen oder massigen Hund, der nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde, besucht werden:

 

Welpenförderung: Kursbesuch zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes. Umfang: 4 praktische Lektionen à mind. 50 Minuten an 4 verschiedenen Tagen


Junghundekurs: Kursbesuch zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat des Hundes. Umfang: 10 praktische Lektionen à min. 50 Minuten an 10 verschiedenen Tagen


Erziehungskurs:
Kursbesuch innerhalb eines Jahrs nah Übernahme des Hundes bzw. Zuzug mit dem Hund
Umfang: 10 praktische Lektionen à mind. 50 Minunten an 5 verschiedenen Tagen.

 

Nicht-HundehalterInnen (Ersthundehalter):