Angebot

Bei uns finden Sie kein 08/15 Training und keine "Kadaver"-Unterordnung.
Unsere Übungsleiterin hat ihre Trainerausbildung bei Turid Rugaas, Anne-Lill Kvam und Sheila Harper
absolviert (nähere Angaben unter Links)

 

Die erste Frage, die wir uns stellen, lautet: Was möchte ich mit meinem Hund trainieren?
Denken Sie daran: nicht jeder Hund ist für jede Sportart geeignet ist. Nicht jeder Retriever liebt das Apportieren und Wasser. Nicht jeder Border Collie will Agility trainieren und der Toy Pudel ist wohl kaum als Wasserrettungshund geeignet. Wenn Sie lernen, ihren Hund zu beobachten, sehen Sie bald, was er gerne tut. Es ist in unserem Verein nicht nötig, mit dem Hund eine Prüfung zu absolvieren, aber es kann Spass machen, in einer Gruppe von Gleichgesinnten zu trainieren und sich an den Hunden zu erfreuen. Geben Sie sich und Ihrem Hund die Zeit, die ihr zum Lernen braucht und seien sie offen für das wunderbare Wesen Hund.
Sollte jedoch jemand auf eine SKG-Prüfung (Begleitung, Obedience) hin arbeiten/üben und teilnehmen wollen, ist dies kein Problem.

 

Wir legen jedoch viel mehr Wert darauf, dass wir gut erzogene Familienhunde haben. Unsere Hunde lernen, nicht an der Leine zu ziehen und sich gegenüber anderen Artgenossen und Menschen „gut“ zu benehmen. Sie werden mit vielen verschiedenen Bodenbeschaffenheiten vertraut gemacht. Sie lernen, ihre Nase einzusetzen und zu gebrauchen. Auch kommen von Zeit zu Zeit Agility-Geräte zum Einsatz. Wir unternehmen gemeinsame Spaziergänge, und unsere Vierbeiner dürfen sich auch ab und zu in einem „Enriched Environement“ (angereicherte Umgebung) verweilen.

 

Für Ersthundehalter von kleineren Hunden bieten wir als Ersatz für die SKN-Kurse das ABC für Ersthundehalter an. 

 

 

Vom Kantonalen Veterinäramt (Bewilligung-Nrn. ZH-HAB-0534-190602 und ZH-HAB-0113-181219) bewilligte Welpenförderungs-, Junghunde- und Erziehungskurse.

 

Für alle Hunde der Rassetypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, gilt die erweiterte Ausbildungspflicht.
Diese Ausbildungspflicht besteht aus der Welpenförderung (mindestens 4 Lektionen) während der 8. - 16. Lebenswoche und einem Junghundekurs (mindestens 10 Lektionen) bis zum Alter von 18 Monaten.

Wenn der Hund erst in einem Alter von 18 Monaten übernommen wird und die vorgeschriebenen Kurse wurden noch nicht absolviert, muss der Hundehalter einen Erziehungskurs (mindestens 20 Lektionen) absolvieren.

 

Diese Kurse können nur bei AusbildnerInnen mit einer Bewilligung vom Kantonalen Veterinärt Zürich besucht werden.

 

Weitere Informationen zu der erweiterten Ausbildungspflicht unter www.veta.zh.ch

 

Informationen zu den früher obligatorischen SKN-Kursen unter Abschaffung SKN-Kurse


Neugierig? Dann rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!